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(in Privatklagesachen)

См. также в других словарях:

  • Königreich Württemberg — Wappen Flagge …   Deutsch Wikipedia

  • Privatklage — Die Privatklage ist ein weitgehend überkommenes Verfahren im deutschen Strafprozessrecht. Die Privatklage ist in den §§ 374–394 StPO geregelt. Im übrigen gelten die Vorschriften der StPO entsprechend, sofern in den §§ 374–394 StPO nichts… …   Deutsch Wikipedia

  • Privatklageverfahren — Die Privatklage ist ein weitgehend überkommenes Verfahren im deutschen Strafprozessrecht. Die Privatklage ist in den §§ 374–394 StPO geregelt. Im übrigen gelten die Vorschriften der StPO entsprechend, sofern in den §§ 374–394 StPO nichts… …   Deutsch Wikipedia

  • Buße — Buße, eigentlich Ersatz, Entschädigung. Schon diese mittelalterliche Übersetzung des lateinischen Wortes poenitentia (des griechischen metanoia, d. h. »Sinnesänderung«) weist auf weitgehende Verflachung und Veräußerlichung eines dem Christentum… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ladung [2] — Ladung (Vorladung, Zitation, Ajournement), die an eine Person gerichtete Aufforderung zum Erscheinen vor einer Behörde. Eine L. kann schriftlich oder mündlich, unter Androhung von Strafen oder sonstigen Rechtsnachteilen oder ohne solche Androhung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Klageerzwingungsverfahren — Verfahren zur Erzwingung der öffentlichen Klage. Voraussetzung ist die ⇡ Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen, soweit nicht für die Staatsanwaltschaft das ⇡ Opportunitätsprinzip gilt oder bei… …   Lexikon der Economics

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